Fördermöglichkeiten Weiterbildung „Allgemeinmedizin“
Eine finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung „Allgemeinmedizin“ und von Famulaturen ist über die kassenärztliche Vereinigung Niedersachen und die Krankenkassen möglich.
Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN)
Die ambulante Weiterbildung im Fach „Allgemeinmedizin“ wird von den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen mit je 2.400 Euro monatlich gefördert.
In Gebieten mit bestehender oder drohender Unterversorgung erhöht sich der Förderbetrag auf 2.650 Euro bzw. 2.525 Euro.
Weiterhin fördert die KVN das Praktische Jahr mit 1.000 – 2.400 Euro / Tertial und Famulaturen in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf mit 400 Euro / Famulatur.
Das bietet der Landkreis Grafschaft Bentheim
Für Ärzte, die sich für eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin entscheiden.
Förderung während der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Mögliche Antragsteller:
Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin während der zweijährigen ambulanten Weiterbildungszeit im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Förderhöhe: 500 Euro / Monat
Förderdauer: max. 24 Monate
Umzugsbeihilfe für Weiterbildungsassistenten „Allgemeinmedizin“ und Hausärzte
Alleinstehende : 2.500 Euro
Familien : 5.000 Euro
Der Landkreis Grafschaft Bentheim unterstützt niederlassungswillige Hausärzte zudem bei der Beschaffung von Bauplätzen. Kontakt: Gert.Loedden@Grafschaft.de
Die Leistungen können formlos beim Landkreis Grafschaft Bentheim beantragt werden. Diesen Anträgen sind entsprechende Nachweise der ausbildenden Hausarztpraxen beizufügen.