Grafschafter Ärztenetz e.V.
Besser im Netz!
Niederlassung | Kooperation | Anstellung | Förderung
Das Ziel vieler Ärzte ist die Niederlassung.
Die Zulassung als Vertragsarzt in der Grafschaft Bentheim ist nur möglich, wenn die Region nicht wegen Überversorgung gesperrt ist. Ob ein Facharztbereich „offen“ oder „gesperrt“ (versorgt) ist, ist dem Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zu entnehmen:
Bedarfsplan der KV Niedersachsen.
In gesperrten Gebieten können sich Ärzte nur niederlassen, wenn sie den Kassenarztsitz übernehmen oder im Jobsharing tätig werden wollen.
Neben der selbstständigen Tätigkeit in einer Einzelpraxis gibt es Kooperations- und Anstellungsmöglichkeiten.
Zur individuellen Abstimmung, Beratung und Begleitung stehen die Vorstandsmitglieder und das Netzmanagement des Grafschafter Ärztenetzes zur Verfügung!
Der Landkreis Grafschaft Bentheim bietet unterschiedliche Fördermöglichkeiten
Weitergehende Informationen finden Sie hier